Laut der Tolkien-Erben sei im Vertrag von 1969 nur das Recht für reguläres Merchandising eingeräumt worden, wie Figuren, Geschirr oder auch Kleidung. Digitales Merchandising, wie beispielsweise Facebook-Spiele, Mobile-Apps, Online Casino Slot Machines oder Klingeltöne seien in dem Vertrag nicht abgedeckt, daher habe Warner auch nicht das Recht, diese zu vermarkten. In dem 26-seitigen Schreiben heißt es unter anderem:
Die Ausbeutung von Tolkiens vielgeliebter Arbeit ist eine Verletzung von Tolkiens Ansehen und Vermächtnis und hat die eingefleischten Tolkien-Fans zutiefst beleidigt und erschüttert.
Die Tolkien Erben fordern eine Einstellung dieses digitalen Merchandisings und einen Schadensersatz in Höhe von 80 Millionen US-Dollar. Warner Bros. hat sich zu den Vorwürfen bisher nicht geäußert.
Dies ist übrigens nicht der erste Rechtsstreit zwischen Tolkiens Erben und Hollywood. So hatte das Tolkien Estate beispielsweise 2008 Klage gegen New Line wegen der Abrechnung und Beteiligung an den Einnahmen der HERR DER RINGE Trilogie eingereicht. Damals hatte man sich außergerichtlich geeinigt.